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Angebot schreiben als Handwerker: Aufbau & Vorlage

So schreibst du ein Handwerker-Angebot, das überzeugt: Aufbau, Pflichtangaben, Bindefrist und Unterschied zum Kostenvoranschlag – mit Mustergliederung.

Ergin Ekici5 Min. Lesezeit

Ein gutes Angebot entscheidet oft darüber, ob du den Auftrag bekommst. Gleichzeitig ist es ein rechtlich verbindliches Dokument: Was drinsteht, gilt. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie ein Handwerker-Angebot aufgebaut ist, welche Angaben hineingehören, wie lange es gilt und worin es sich vom Kostenvoranschlag unterscheidet – inklusive Mustergliederung zum Übernehmen.

Angebot oder Kostenvoranschlag?

Beide Begriffe werden im Alltag oft vermischt, rechtlich sind sie aber etwas anderes.

Das Angebot ist verbindlich. Nach § 145 BGB bist du an dein Angebot gebunden, sofern du die Bindung nicht ausdrücklich ausschließt. Nimmt der Kunde es rechtzeitig an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande – auch zum genannten Preis. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Angebot stehen, rechnest du über einen Nachtrag ab.

Der Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Er ist grundsätzlich unverbindlich und im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Zeichnet sich ab, dass die Kosten wesentlich höher ausfallen, musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 Abs. 2 BGB). Kündigt der Kunde deshalb, steht dir nur die Vergütung für die bereits geleistete Arbeit samt Auslagen zu (§ 649 Abs. 1 in Verbindung mit § 645 Abs. 1 BGB).

Ab wann eine Überschreitung „wesentlich” ist, legt das Gesetz nicht fest – das hängt immer vom Einzelfall ab. Informiere deinen Kunden deshalb lieber frühzeitig, sobald sich höhere Kosten abzeichnen.

Tipp: Schreib auf das Dokument klar „Angebot” oder „Kostenvoranschlag (unverbindlich)“, damit es später keine Missverständnisse gibt.

So ist ein Handwerker-Angebot aufgebaut

  1. Briefkopf: Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, Logo – und die Pflichtangaben deiner Rechtsform (siehe unten).
  2. Kunde und Bauvorhaben: Name und Anschrift des Kunden sowie der Ort, an dem die Leistung erbracht wird.
  3. Angebotsnummer und Datum: So findest du das Angebot bei Rückfragen sofort wieder.
  4. Betreff und kurze Einleitung: Worum geht es? Ein Satz Dank für die Anfrage wirkt professionell.
  5. Leistungsverzeichnis: Jede Position mit Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis.
  6. Summenblock: Nettosumme, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag.
  7. Gültigkeit: Bis wann der Kunde das Angebot annehmen kann.
  8. Ausführungszeitraum: Wann du die Arbeiten voraussichtlich ausführst.
  9. Zahlungsbedingungen: Zum Beispiel Abschlagszahlungen und Zahlungsziel.
  10. Annahme und AGB: Wie der Kunde den Auftrag erteilt, und ein Hinweis auf deine Geschäftsbedingungen.

Welche Pflichtangaben gehören ins Angebot?

Anders als für Rechnungen gibt es für Angebote keine eigene gesetzliche Liste. Trotzdem gelten Regeln:

  • Angaben für Geschäftsbriefe: Ein Angebot ist ein Geschäftsbrief. Eingetragene Kaufleute müssen darauf ihre Firma, den Rechtsformzusatz (z. B. „e. K.“), den Ort der Handelsniederlassung, das Registergericht und die Handelsregisternummer angeben (§ 37a HGB). Für andere Rechtsformen, etwa die GmbH, gelten eigene Vorgaben.
  • Gesamtpreis für Privatkunden: Wer Verbrauchern Leistungen mit Preisen anbietet, muss den Gesamtpreis angeben – also inklusive Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Schlüsselst du den Preis auf, muss der Gesamtpreis hervorgehoben sein.

Frag im Zweifel bei deiner Handwerkskammer nach, welche Angaben für deine Rechtsform gelten.

Bindefrist: Wie lange gilt dein Angebot?

Nennst du keine Frist, kann der Kunde das Angebot nur so lange annehmen, wie du unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort rechnen darfst (§ 147 Abs. 2 BGB). Wie lange das ist, lässt sich im Streitfall schwer sagen.

Setz deshalb immer eine konkrete Frist, zum Beispiel: „Dieses Angebot ist gültig bis zum 8. Oktober 2026.” Viele Betriebe wählen zwei bis vier Wochen; bei stark schwankenden Materialpreisen eher kürzer.

Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Pauschalen ohne nachvollziehbare Mengen: Führen später schnell zu Diskussionen. Nenn Mengen und Einheiten.
  • Nebenleistungen vergessen: Anfahrt, Baustelleneinrichtung, Entsorgung oder Gerüst gehören ins Angebot.
  • Keine Bindefrist: Ohne Frist bleibst du unnötig lange im Unklaren.
  • Angebot und Kostenvoranschlag vermischt: Klar benennen, was verbindlich ist.
  • Preise aus dem Kopf: Ohne gepflegte Preisliste schwankt deine Kalkulation von Angebot zu Angebot.
  • Zu lange warten: Kunden holen oft mehrere Angebote ein – wer schnell antwortet, ist im Vorteil.

Mustergliederung zum Übernehmen

[Logo]  Musterbetrieb GmbH · Musterstraße 1 · 70000 Musterstadt
        Tel. 0711 000000 · info@musterbetrieb.de
        Amtsgericht Musterstadt HRB 00000 · Geschäftsführer: Max Muster

An: Familie Beispiel, Beispielweg 5, 70000 Musterstadt
Bauvorhaben: Badsanierung, Beispielweg 5

Angebot Nr. 2026-041                             Datum: 10.09.2026

Sehr geehrte Familie Beispiel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Pos. Leistung                              Menge  Einheit  EP     GP
1    Wandfliesen entfernen und entsorgen   18     m²       …      …
2    Wandfliesen liefern und verlegen      18     m²       …      …
3    Anfahrt und Baustelleneinrichtung      1     pausch.  …      …

                                     Summe netto              …
                                     zzgl. 19 % USt           …
                                     Gesamtbetrag             …

Ausführung: voraussichtlich KW 42–43
Gültig bis: 08.10.2026
Zahlung: 30 % bei Auftragserteilung, Rest nach Abnahme

Zur Beauftragung senden Sie uns das Angebot bitte unterschrieben zurück.
Es gelten unsere beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Schneller zum fertigen Angebot

Mit Bauqo beschreibst du den Auftrag per Sprache oder Text, und die KI erstellt daraus einen Angebotsentwurf mit deinen eigenen Preisen, Leistungen und Materialien. Gültigkeitsdauer und Zahlungsbedingungen legst du je Angebot fest; Angebotsnummer, Standardtexte und AGB sind automatisch enthalten. Am Ende steht ein professionelles PDF mit deinem Logo – und den Status des Angebots behältst du bis zur Beauftragung im Blick.

Quellen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung.

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