Arbeitszeiterfassung im Handwerk: Was schon gilt und was kommen soll
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt längst, ein Gesetzentwurf will sie elektronisch regeln. Was das für Handwerksbetriebe und Baustellen bedeutet – mit Checkliste.
Ergin Ekici5 Min. Lesezeit
„Zettel auf dem Armaturenbrett“ oder „Vorarbeiter schreibt am Freitag auf, wer wie lange da war“: In vielen Betrieben läuft die Arbeitszeiterfassung noch so. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die Aufzeichnung gesetzlich zu regeln und grundsätzlich elektronisch zu verlangen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, aber die Pflicht zur Erfassung gibt es schon heute. In diesem Beitrag liest du, was jetzt gilt, was der Entwurf vorsieht und wie du dich auf der Baustelle praktisch vorbereitest.
Das Wichtigste in Kürze
- Schon heute müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Das folgt aus einem EuGH-Urteil von 2019 und einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022.
- Im Baugewerbe gelten zusätzlich strengere Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens bis zum siebten Tag danach, mit mindestens zwei Jahren Aufbewahrung.
- Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums (Stand Juni 2026) will die Erfassung im Arbeitszeitgesetz verankern, grundsätzlich elektronisch und am Tag der Arbeitsleistung.
- Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sollen weiter ohne elektronisches System auskommen, müssen aber ebenfalls aufzeichnen.
- Der Entwurf wird noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Inhalt, Fristen und Starttermin können sich ändern.
Was heute schon gilt
Die Verpflichtung ist keine Neuigkeit. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einrichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 bestätigt, dass diese Pflicht in Deutschland bereits aus dem Arbeitsschutzgesetz folgt.
Wichtig für die Praxis:
- Es gibt kein vorgeschriebenes Format. Ob Stundenzettel, Tabelle oder App: Entscheidend ist, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfasst werden.
- Du darfst die Erfassung delegieren, etwa an Mitarbeitende oder Vorarbeiter. Die Verantwortung bleibt aber bei dir.
- Im Baugewerbe (und anderen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen) schreibt das Mindestlohngesetz die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vor, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach dem Arbeitstag. Die Aufzeichnungen musst du mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Das Bundesarbeitsministerium hat im Juni 2026 einen Referentenentwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Nach dem aktuell bekannten Stand soll Folgendes gelten:
| Punkt | Geplante Regelung |
|---|---|
| Was wird erfasst? | Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit |
| Wann? | Am Tag der Arbeitsleistung |
| Wie? | Grundsätzlich elektronisch |
| Wer darf erfassen? | Beschäftigte oder Dritte, die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber |
| Kleinstbetriebe | Bis zu zehn Beschäftigte: Aufzeichnung ja, elektronische Form nicht zwingend |
| Übergangsfristen für die elektronische Form | 250 und mehr Beschäftigte: 1 Jahr, 50 bis 249: 2 Jahre, bis 49 (über 10): 5 Jahre |
| Vertrauensarbeitszeit | Bleibt möglich, wenn du Verstöße gegen Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten erkennen kannst |
| Aufbewahrung | Nach dem Entwurf zwei Jahre |
Daneben sieht der Entwurf vor, dass Tarifparteien statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Der ZDH kritisiert, dass diese Flexibilität an Tarifverträge gekoppelt ist und damit viele nicht tarifgebundene Handwerksbetriebe ausschließt. Er fordert außerdem, den Aufwand für kleine und mittlere Betriebe gering zu halten.
Wie sicher ist das alles?
Noch nicht sehr. Der Entwurf befindet sich laut Handwerksblatt (Stand 1. Oktober 2026) in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Ein Kabinettsbeschluss liegt nicht vor, danach folgen Bundestag und Bundesrat. Über den Starttermin und einzelne Fristen gehen die Angaben in der Berichterstattung auseinander. Plane daher mit der Richtung, nicht mit einzelnen Daten.
Was heißt das für Baustelle und Betrieb?
Bei der Zeiterfassung im Handwerk gibt es typische Stolperstellen:
- Mehrere Baustellen am Tag. Wer morgens im Lager anfängt, mittags auf Baustelle B arbeitet und abends Material holt, braucht mehr als einen Zettel pro Tag.
- Fahrzeiten. Wege zwischen Baustellen sind in der Regel Arbeitszeit. Lege fest, wie du sie erfasst.
- Pausen. Sie müssen nachvollziehbar sein, nicht nur pauschal abgezogen werden.
- Nachträgliches Eintragen. Wer am Freitag die ganze Woche aus dem Gedächtnis aufschreibt, verfehlt den Gedanken der taggleichen Erfassung.
- Kein Netz auf der Baustelle. Prüfe, ob ein System auch offline oder mit kurzer Verzögerung funktioniert.
Checkliste: So bereitest du deinen Betrieb vor
- Ist-Zustand prüfen: Wer erfasst heute wie und wann? Gibt es Lücken bei Fahrzeiten, Pausen oder Überstunden?
- Regeln festlegen: Was zählt als Arbeitszeit, wie werden Fahrten und Pausen erfasst, bis wann muss eingetragen sein?
- Betriebsgröße einordnen: Bis zehn Beschäftigte gilt nach dem Entwurf keine Pflicht zur elektronischen Form, darüber gelten gestaffelte Fristen.
- Mitarbeitende einbinden: Erkläre kurz, warum und wie erfasst wird. Das erhöht die Akzeptanz.
- Datenschutz beachten: Erfasse nur, was für den Zweck nötig ist, und kläre, wer Einsicht hat. Mit einem Betriebsrat sprichst du Einführung und Ausgestaltung ab.
- Korrekturen nachvollziehbar halten: Wenn Einträge geändert werden, sollte erkennbar sein, wer was wann geändert hat.
- Gesetzgebung beobachten: Prüfe den Stand erneut, sobald ein Kabinettsbeschluss vorliegt. Frag im Zweifel bei Handwerkskammer, Innung oder Arbeitsrechtsberatung nach.
Zeiterfassung mit Bauqo
In Bauqo erfassen Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten, Pausen und Tätigkeiten mit Projektbezug direkt am Handy oder Tablet. Du siehst Ist-, Soll- und Differenzzeit in der Wochenansicht und kannst Mitarbeiterstammdaten mit Arbeitsmodell, Wochenstunden und Urlaub pflegen. In der Baustellendokumentation stehen die Mitarbeiterzeiten je Projekttag mit Tages- und Gesamtsummen. Ob und in welcher Form das den künftigen gesetzlichen Anforderungen entspricht, hängt vom endgültigen Gesetz ab; die Bauqo-Zeiterfassung dient vor allem dazu, Zeiten nachvollziehbar und zeitnah festzuhalten.
Auch bei Angeboten spart digitale Erfassung Zeit: Wie das per Sprache funktioniert, zeigt unser Beitrag Angebot per Sprache erstellen.
Quellen
- Handwerksblatt: Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht – aber nicht für Kleinbetriebe (1. Oktober 2026)
- Handwerksblatt: Neues Arbeitszeitgesetz – Das steht drin (1. Juli 2026)
- Gesetze im Internet: § 17 Mindestlohngesetz (Dokumentationspflichten)
- Gesetze im Internet: § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (betroffene Branchen)
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: 27. Oktober 2026) über einen Gesetzentwurf, der sich noch ändern kann, und ersetzt keine Rechtsberatung.